Gaskontrolle

Nur dicht ist sicher.

Flüssiggasanlagen sind, sofern korrekt angeschlossen, richtig bedient und regelmässig überprüft, völlig ungefährlich. Die gesetzlichen Grundlagen verlangen neu, dass Flüssiggasanlagen regelmässig kontrollieren werden müssen.

Bei Wohnmobilen und Booten ist eine Kontrolle alle 3 Jahre fällig, Standbetreiber an Veranstaltungen müssen ihre Anlagen einmal jährlich kontrollieren lassen. In der Schweiz dürfen nur qualifizierte Gaskontrolleure die Kontrolle einer Flüssiggasanlage durchführen.

Unser qualifiziertes Fachpersonal kontrolliert Gasanlagen für:

  • Wohnmobile / Caravans
  • Camping
  • Boote
  • Veranstaltungen aller Art

 

Setzen Sie sich für die Kontrolle Ihrer Flüssiggasanlage mit uns in Verbindung. Weitere nützliche Infos zum Thema Gaskontrolle finden Sie auf der Webseite des Vereins Arbeitskreis LPG – Komission Flüssiggas oder in unserem Downloadbereich.

Häufige Fragen zur Gaskontrolle

Flüssiggasanlagen sind weit verbreitet und werden auch beim Camping und an Veranstaltungen eingesetzt. Obwohl Flüssiggas bei korrekter Handhabung ungefährlich ist, kommt es doch immer wieder zu schweren Zwischenfällen.
 Die gesetzlichen Grundlagen verlangen nun neu eine regelmässige Kontrolle von Flüssiggasanlagen. Regelmässige Gaskontrollen schützen nicht nur die Benutzer von Wohnmobilen, Wohnwagen und Schiffen sondern auch die Nachbarn. Diese Kontrollen sind somit auch im Interesse der Allgemeinheit.
Aufgrund der Beanspruchung von Wohnmobilen und Schiffen ist ein Kontrollrhythmus von 3 Jahren festgelegt worden. Für Standbetreiber an Veranstaltungen gilt ein einjähriges Kontrollintervall.

Neu verlangen die gesetzlichen Grundlagen, dass künftig in der Schweiz nur noch qualifizierte Personen eine Gaskontrolle an Wohnmobilen, Caravans, Schiffen oder Veranstaltungen vornehmen dürfen.

Bei der Gaskontrolle werden die Dichtheit, die Aufstellung der Gasflaschen, die Druckregler, das Verteilernetz, die Schläuche, die Absperreinrichtungen, die Gasgeräte und die Lüftungsöffnungen kontrolliert. Der Kontrolleur kann auch Verbrauchsmaterial wie Schläuche und Druckregler gegen Verrechnung ersetzen. Servicearbeiten an Gasgeräten werden vom Fachhändler ausgeführt.

Dies hängt auch von der Anzahl der im Fahrzeug bzw. Schiff eingebauten Gasgeräte sowie von der Einbausituation ab. Wichtig ist hier, dass der Kontrolleur ungehinderten Zugang zu den Geräten und Leitungen hat und dass die Anlage vor Prüfungsbeginn funktionsbereit ist.
 Gehen Sie bei 3 Verbrauchsgeräten im Schnitt von einem Kontrollaufwand von rund 45 – 60 Minuten aus. Wenn mehr Geräte zu kontrollieren sind, muss mit einem grösseren Zeitaufwand (Kosten) gerechnet werden.

Korrekt ist die Abrechnung nach Zeitaufwand. 
Die unverbindliche Preisempfehlung für den Stundenansatz eines geprüften Kontrolleurs beträgt 140 Franken. Bezüglich der Fahrkosten und Spesen ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Einzelabnahme oder eine Gruppenabnahme z.B. auf einem Campingplatz oder um eine Kontrolle direkt in der Werkstatt des Caravan- oder Wohnmobil-Fachhändlers handelt.